Ein Trauerfall gerade im häuslichen Bereich stellt Sie als Angehörige vor eine große emotionale Herausforderung. Doch sind Sie mit der Situation nicht allein, sondern können auf verständnisvolle und erfahrene Unterstützung vertrauen. Dafür sind bloß zwei Anrufe nötig:
Der Arzt stellt offiziell den Tod fest und erstellt den für die weiteren Formalitäten benötigten Totenschein.
Unser Team ist unter 02354 – 77 87 71 3 jederzeit für Sie erreichbar. Wir stehen Ihnen umgehend zur Seite und klären mit Ihnen in aller Ruhe das weitere Vorgehen.
Steht ein Todesfall in Verbindung mit einer ungeklärten Todesursache, können die besonderen Umstände einer Ermittlung die Angehörigen schnell überfordern. Wir sind erfahren mit solchen Situationen und stehen Ihnen natürlich auch hier umfassend bei.
Ist ein Mensch verstorben, bevor die Rettungskräfte eintreffen, ist meist die Polizei schon kurze Zeit später vor Ort und sorgt bei den Angehörigen für Entsetzen. Aus welchen Gründen die Anwesenheit der Polizei erforderlich ist, möchten wir Ihnen erläutern und Ihnen so im Vorfeld die Sorgen nehmen.
Findet der Notarzt den Patienten nicht mehr lebend vor, hat er keine andere Möglichkeit, als beim Ausfüllen der Todesbescheinigung bei der Todesursache „ungeklärt“ anzukreuzen, es sei denn, der zuständige Hausarzt kann hinzugerufen werden und eine natürliche Todesursache bestätigen. Sollte der zuständige Hausarzt verhindert bzw. nicht erreichbar sein, muss die Polizei informiert werden.
Diese schickt die Kriminalpolizei zum Fundort und lässt den Leichnam durch den zuständigen Bestatter sicherstellen.
Die verstorbene Person ist so lange sichergestellt, bis die Freigabe der Staatsanwaltschaft erfolgt und diese den Bestatter, der für die Kriminalpolizei arbeitet, informiert.
Erst im Anschluss daran kann und darf die Trauerfeier bzw. Beisetzung erfolgen. Bei Suizid, Leichenfund und Unfällen ist die Vorgehensweise, die Kriminalpolizei hinzuzuziehen, unumgänglich.
Für die Umgebung Meinerzhagen, Valbert und Kierspe sind wir von der Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis für die Sicherstellung des Leichnams zuständig. Sobald die Freigabe vorliegt, besteht jedoch freie Bestatterwahl.
Selbstverständlich helfen wir gerne bei der Beschaffung, sollte etwas fehlen.